Pressemitteilung: Urlaub für die ganze Familie

PRESSEMITTEILUNG

Bad Segeberg, 04.03.2019

Urlaub für die ganze Familie: Land fördert finanziell Schwächere – Antrag kann beim Kreis gestellt werden

Kreis Segeberg. Mit Kind und Kegel in den Urlaub fahren? Was für die einen ganz normal ist, bleibt für manche Familien oftmals nur ein Wunsch. Das soll die Jugendferienwerksrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein ändern. Ziel ist es, auch finanziell leistungsschwachen Eltern einen gemeinsamen Familienurlaub mit ihren Kindern zu ermöglichen. Wie das geht? Ganz einfach: Spätestens bis zum 31. Oktober können Familien beim Kreis bzw. der Stadt Norderstedt einen Zuschuss für ihren Urlaub für das gesamte Kalenderjahr beantragen. Der Familienurlaub muss allerdings bis zum 31. Dezember begonnen werden. Für mindestens sieben und maximal 14 Urlaubstage inklusive An- und Abreise kann man den Zuschuss erhalten. Möglich ist eine Förderung von bis zu 15 Euro pro Familienmitglied und Reisetag.

Die Jugendferienwerksrichtlinie gilt seit Juni 2017 und ist zunächst bis Ende Mai 2020 befristet. Zuvor wurden nur die Teilnahmen von Kindern und Jugendlichen an Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe gefördert; jetzt sind es auch Urlaube für die komplette Familie. Als Familien gelten dabei alle Erziehungsberechtigten (einzeln oder als Paar) mit mindestens einem Kind.

Geld gibt es generell für die Unterkunft sowie die An- und Abreise, nicht jedoch für die Verpflegung und andere Nebenkosten. „Die Familien müssen also in der Lage sein, einen nicht unerheblichen Teil der Gesamtreisekosten selbst zu finanzieren und den Urlaub eigenständig zu organisieren“, erklärt Angela Klimpel vom Fachdienst „Kita, Jugend, Schule Kultur“.

Da die Richtlinie des Landes kaum Einzelheiten festsetzt, hat der Kreis Segeberg nun eine eigene Richtlinie für die Verwendung der Mittel des Jugendferienwerks erlassen, die mit Beginn des Jahres in Kraft getreten ist.

Wer eine Förderung beantragen möchte, kann dies nur schriftlich tun und nicht mündlich oder am Telefon. Eingereicht werden müssen Nachweise wie Gehaltabrechnungen und Leistungsbescheide, aus denen die finanzielle Situation der Familie abzulesen ist. In einem Leistungsbescheid steht drin, wie viel Geld jemand vom Staat bekommt. Wenn alle Antragsvoraussetzungen erfüllt sind, kann eine Familie einmal pro Jahr einen Zuschuss für den gemeinsamen Urlaub erhalten.

Einen rechtlichen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung haben die Antragstellenden nicht. In der Kreisverwaltung wird anhand der Vorgaben und nach den verfügbaren Haushaltsmitteln über eine Förderung entschieden. Gleiches gilt auch für die Stadt Norderstedt, die die Anträge für die Familien aus ihrem Stadtgebiet selbst bearbeitet.

Interessierte können sich mit Fragen an die die örtlichen Sozialämter und Wohlfahrtsverbände sowie an das Jugendamt des Kreises Segeberg unter Telefon 04551 951-189 wenden. Auf der Homepage des Kreises sind unter dem Suchbegriff „Jugendarbeit/Jugendförderung“ zudem weitere Informationen zum Thema zu finden.

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