Regelungen ab Montag in Schleswig-Holstein!
Gottesdienste: Ab dem 4. Mai mit begrenzter Teilnehmerzahl wieder erlaubt.
Spielplätze: Ab dem 4. Mai können die Spielplätze wieder geöffnet werden.
Freizeit: Museen und Ausstellungen dürfen wieder öffnen. Aber: Besucherzahlen müssen auf eine Person pro 15 Quadratmeter Ausstellungsfläche reduziert werden. Dauercamping soll wieder erlaubt werden. Aber: Stellplatz muss für mindestens fünf Monate gemietet sein und der Inhaber muss sich selbst versorgen können.
Sport: Kontaktarme Sportarten (Golf, Tennis, Kanufahren, …) im Freien ab dem 4. Mai wieder möglich. Voraussetzung: 1,5 Meter Abstand. Und: Duschen und Gemeinschaftsräume müssen geschlossen bleiben. Geräteverleihe für Fahrräder und Kanus dürfen wieder öffnen.
Geschäfte: Ab dem 4. Mai dürfen Friseure, Fußpflege und Nagelstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen.
Altenheime: Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen soll es möglich sein Angehörige für bis zu zwei Stunde im Alten- und Pflegeheim zu besuchen.
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