Infektionsschutzgesetz: Online-Hygiene-Belehrungen bieten Teilnehmerinnen und Teilnehmer Vorteile

Pressemitteilung

Bad Segeberg, 14.11.2022

Kreis Segeberg. Wer eine Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz
benötigt, kann diese seit Kurzem auch online wahrnehmen. Das Gesundheitsamt
des Kreises Segeberg hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) damit beauftragt,
die rund einstündige Veranstaltung regelmäßig anzubieten. Termine gibt es täglich
zwischen 8 und 20.30 Uhr – auch für Kurzentschlossene.

Aus Sicht des Gesundheitsamtes bietet das digitale Angebot einige Vorteile für die
Teilnehmer*innen:

  • Es sind kurzfristig noch am selben Tag Termine frei; längere Wartezeiten
    entfallen.
  • Eine Kursteilnahme ist bequem von zuhause aus möglich, wodurch keine
    Anreise notwendig ist.
  • Das Angebot gibt es in zahlreichen Sprachen mit Untertiteln.
  • Es besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen, da es sich um betreute Kurse
    handelt.
  • Kontakte innerhalb einer größeren Gruppe werden vermieden
    (Infektionsschutz!).

Die Kosten sind mit 25 Euro geringer als die einer Präsenz-Schulung
(zwischen 32,50 Euro und 29,50 Euro).

Wer benötigt eine (Online-)Schulung?

Menschen, die erstmalig einen Job aufnehmen möchten,

  • in dem entweder Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr
    gebracht werden,
  • in dem sie mit Lebensmitteln direkt oder indirekt über Bedarfsgegenstände
    wie Tellern oder Besteck in Berührung kommen und/oder
  • der in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur
    Gemeinschaftsverpflegung ausgeführt wird,

benötigen eine höchstens drei Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Die Bescheinigung beziehungsweise eine beglaubigte Kopie ist der/dem Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit im Lebensmittelbereich auszuhändigen.

Ziel der Belehrung ist es, eigene Symptome von Infektionskrankheiten oder
Symptome von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig zu erkennen. Auf diese Weise sollen eine Weiterverbreitung sowie Verunreinigung der Lebensmittel verhindert werden.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Anmeldung und zu den
Terminen finden Sie auf der Internetseite des Kreises unter:

www.segeberg.de/belehrungen

 

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